Streichung der Straßenausbaubeiträge im Visier der Politik
Manche mögen sie, bei Anderen sind sie verhasst, wieder andere wissen kaum davon – Straßenausbaubeiträge. Von Kommunen werden sie gemocht, weil Anlieger damit einen Beitrag zur Deckung der Kosten leisten. Verhasst sind sie bei Anliegern, die zur Leistung der Beiträge gelegentlich schon mal Kredite aufnehmen. Aufmerksame Mieter haben bestenfalls in einer Betriebskostenabrechnung davon etwas gelesen.
Beiträge für Verkehrsanlagen heißen Straßenausbaubeiträge eigentlich. Geregelt sind sie in den §§ 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA). Geht es nach der SPD im Land soll es diese Beiträge in zwei bis drei Jahren nicht mehr geben. In Bayern ist das schon so, andere Bundesländer diskutieren. Ein Beschluss der Landtagsfraktion gibt diese Streichung in Sachsen-Anhalt als Ziel aus. Seit heute bekommt sie dafür Unterstützung von der Burgenlandkreis-SPD, deren Parteitag einen entsprechenden Beschluss fasste.
Bürger/innen, etwa solche mit eigenem Grundstück wird das freuen. Kommunen fürchten indes um Einnahmen. Was bedeutet das nun?
Juristisch und finanziell anspruchsvoll
Ein Spaziergang wird der Weg zu diesem Ziel nicht. Aus mehreren Gründen. Zunächst muss die SPD ihre Koalitionspartner CDU und Grüne von diesem Ziel überzeugen.
Dann sind da noch die Kommunen. Nach der Landesverfassung haben sie bei Wegfall der Beiträge Anspruch auf Erstattung der Einnahmeausfälle (Konnexitätsgrundsatz). Das heißt im Klartext, das Land muss hierfür Mittel aus dem Haushalt locker machen. Wie viel das sein wird, soll nun ermittelt werden. Die Landesregierung soll die jährlichen Einnahmen der Gemeinden aus Straßenausbaubeiträgen nach §§ 6 und 6a KAG-LSA aus den Jahren 2010 bis 2017 sowie die Verwaltungsaufwendungen (inklusive Rechtsberatung, Gerichtskosten etc.) der Gemeinden für die Beitragserhebung erfassen. Das wird dauern.
Hoher Abstimmungsbedarf
Formal vermeintlich einfache wäre der Erstattungsausgleich. Für die Kommunen könnten die Einnahmeausfälle über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) und/oder das Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus ausgeglichen werden. Darin verbargen sich in der Vergangenheit nun allerdings diese und jene Fallstricke, die am Ende doch am Konnexitätsprinzip zweifeln ließen. Es gibt also sowohl juristisch als auch finanziell komplexe Fragestellungen und einen erheblichen Abstimmungsbedarf. Kommunalverbände, Vertreter der Gebietskörperschaften, Bürgerinitiativen sind in der Regel dabei die berechtigten Träger von Bedenken – am besten, sie alle werden von Anbeginn in ein transparentes Abstimmungsverfahren einbezogen
Vielen wäre geholfen
Vielerorts gibt es rund um die Straßenausbaubeiträge regelmäßig gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Anliegern und Gemeinden. Strittig sind am häufigsten die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Beiträge. Würden mit der Streichung vernünftige und transparente Regelungen getroffen, die nicht zum Nachteil der Kommunen ausfallen wäre vielen geholfen. In Bayern ist das dem Vernehmen nach gut gelungen. Bis dahin ist es zwar noch ein weiter Weg, aber es ist ein gutes Ziel
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Source: zeitzonline.de